Notwehr – Welche Rechte habe ich?
Notwehrrecht
Wird ein Angreifer im Rahmen einer Abwehrreaktion verletzt, so erfüllt dies zunächste den Tatbestand der Körperverletzung nach § 223 StGB. Und diese ist solange strafbar, bis ein Rechtfertigungsgrund nachgewiesen wird.
Dieser Gedankengang is deshalb so wichtig, damit klar wird, dass nicht die eigene subjektive Meinung über die Notwendigkeit einer Verteidigung entscheidet, sondern das Rechtsempfinden eines (objektiven) Außenstehenden. Gehen wir einmal davon aus, dass die Verteidigungsmaßnahme zu einer Körperverletzung des Angreifers geführt hat. In diesem Fall rettet den Verteidiger nur die Anerkennung seiner Handlung als Notwehr vor einer Strafe.
Jeder, der die Kunst der Selbstverteidigung erlernt, muss wissen, unter welchen Umständen er die erlernten Techniken anwenden darf.
Der § 32 StGB sagt: Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem Anderen abzuwehren.
Frage: Was ist alles notwehrfähig?
Notwehrfähig ist jedes Rechtsgut!
- Leben
- Eigentum
- Gesundheit
- Freiheit
- Ehre
- Besitz
Frage: Was gilt als Angriff?
Ein Angriff ist jede von einem Menschen ausgehende Handlung, die ein fremdes Rechtsgut verletzt oder gefährdet. Ein Angriff äußert sich meistens durch Aktivität, kann aber auch durch Passivität vorgenommen werden.
Aktiv: Schläger greift Person mit Messer an.
Passiv: Gefängniswärter weigert sich, einem Häftling trotz Entlassungsbefehl die Gefängnistür zu öffnen.
Frage: Wann ist ein Angriff gegenwärtig?
Er ist gegenwärtig, wenn er unmittelbar bevorsteht, andauert oder durchgeführt aber noch nicht vollständig beendet ist. Letzteres bedeutet, man kann auch gegenüber einem mit der Beute fliehenden Dieb in Notwehr handeln.
Beispiel: Du erhälst einen starken Fausthieb in Gesicht. Der Angreifer stellt dann jeden weiteren Angriff ein. Jetzt hast Du kein Recht mehr, zurüc zu schlagen, da der Angriff beendet ist.
Frage: Wann ist ein Angriff gegenwärtig ?
Er ist gegenwärtig wenn er unmittelbar bevorsteht, andauert oder durchgeführt, aber noch nicht vollständig beendet ist. Letzteres bedeutet, man kann auch gegenüber einem mit der Beute fliehenden Dieb in Notwehr handeln.
Beispiel: Du erhältst einen starken Fausthieb ins Gesicht. Der Angreifer stellt dann jeden weiteren Angriff ein. Jetzt hast Du kein Recht mehr zurück zu schlagen, da der Angriff beendet ist.
Frage: Wann ist ein Angriff rechtswidrig?
Rechtswidrig ist ein Angriff, wenn der Angreifer keinen Rechtfertigungsgrund dazu hat, wenn er z.B. nicht selbst in Notwehr handelt. Wer einen Angriff provoziert, um in einer absichtlich geschaffenen Notwehrlage den Angreifer zu verprügeln, kann sich nicht auf Notwehr berufen.
Einen Rechtfertigungsgrund können z.B. Eltern haben, die ihr Kind züchtigen oder Polizeibeamte, die rechtsmäßig ihr Amt ausüben.
Frage: Was versteht man unter Verteidigung?
Die Verteidigung ist jede Verhalten, womit der Angriff in seiner Wirkung vermindert oder abgewehrt werden soll. Rache ist nicht erlaubt. Die Verteidigung kann in verschiedenen Formen durchgeführt werden. Durch Abwehr, Gegenangriff oder auch gefährliche Bedrohung. Verteidigungshandlungen sind auch gegenüber Angriffen von Geistesgestörten, Betrunkenen, Kindern usw. erlaubt, wenn man dem Angriff nicht ausweichen kann. Schimpfliche Flucht wird nicht gefordert. Bei der Verteidigung kann es sich um Schläge, Tritte, Armhebel usw. handeln. Ein Angriff darf selbstverständlich nicht provoziert werden. Jemanden zum Angriff reizen, um ihn dann schlagen zu können, wäre in höchstem Maße verwerflich und ist darum unter schwere Strafe gestellt.
Frage: Wann ist eine Verteidigung überhaupt erforderlich?
Die Verteidigung muss zur Abwehr erforderlich sein, d.h. die Verteidigungshandlung muss in angemessenem Verhältnis zum Angriff stehen. Man darf somit eine Ohrfeige nicht mit einer Serie schwerer Faustschläge ins Gesicht des Angreifers abwehren. Dies wäre eine Überschreitung der Notwehr, die ihrerseits strafrechtliche Konsequenzen hätte. Man soll also nicht mit Kanone auf Spatzen schießen. Die Art des Angriffs bestimmt somit die Art und das Maß der Verteidigung. Dabei ist das relativ mildeste Mittel zu wählen. Dies bedeutet aber auch, dass man sich nicht auf lange Kämpfe einlassen muss, sondern man darf ein Mittel wählen, das geeignet ist, den Angriff sofort zu beenden.
Frage: Ist es nicht am besten, einfach wegzulaufen?
Weglaufen ist sicherlich die beste Methode, einem Angriff auszuweichen und wohl auch die gesündeste. Doch man kann in eine Situation kommen, in der das nicht mehr möglich ist. Wer z.B. beobachtet, dass eine alte Frau von einem Jugendlichen zusammengeschlagen wird, muss nach dem Gesetz die Frau verteidigen oder Hilfe holen. Er braucht sich dazu jedoch nicht selbst erheblich in Gefahr zu begeben, sondern es würde auch genügen, Polizei oder Rettungsdieste zu verständigen. Wer jedoch der alten Frau nicht hilft, nur weil er keine Scherereien haben will, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung nach § 323c StGB strafbar.
Zum Schluss noch ein Hinweis für uns Kampfsportler. Ein Kampfsportler, der die Grenzen der Notwehr nicht beachtet und einen anderen verletzt, kann sich der gefährlichen Körperverletzung nach § 223a StGB strafbar machen, da die besonderes Kampftechniken als Waffe gewehrtet werden können.
Mein Rat:
Achtet Leben und Gesundheit eines jeden Menschen. Geht verantwortungsbewusst mit eurer Waffe um und denkt immer daran, dass auch ihr verletzbar seid. Verfallt nicht in die Arroganz eines vermeintlich Stärkeren, sondern seid bedacht, ruhig und selbstbewusst. So wird mancher Kampf ohne Kampf enden.